Durch den Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Eheleuten nach der Scheidung aufgeteilt. Dieses Verfahren ist in der Praxis oft hoch kompliziert, da häufig verschiedene Versorgungssysteme (z.B. Beamtenversorgung, Zusatzversorgungskassen, gesetzliche Rentenversicherung, Lebensversicherung auf Rentenbasis) betroffen sind. Um den Versorgungsausgleich durchführen zu können, müssen komplizierte Umrechnungsformeln angewandt werden, damit abschließend ein Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen kann.

 

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