Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs einer Person. Der Unterhaltsanspruch kann sich entweder aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben oder kraft Gesetzes.
Die häufigsten, im Rahmen einer Trennung bzw. Scheidung zu regelnden Unterhaltsfragen beziehen sich auf den Kindesunterhalt bzw. den Trennungs- sowie den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Ehefrau und den Unterhalt der nichtverheirateten Kindesmutter.

 

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