Das Betreuungsrecht regelt die rechtlichen Angelegenheiten Erwachsener, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder auch einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu besorgen. Dies macht die Bestellung eines Betreuers notwendig. Dieser nimmt dann nur festgelegte Aufgaben wahr, die der zu Betreuende aufgrund seiner Behinderung bzw. Krankheit nicht mehr selbst erledigen kann. Wichtig ist, dass die Geschäftsfähigkeit des Betreuten hierdurch nicht automatisch beschränkt ist.

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